Das ändert sich ab 15.März´21 beim Online-Kauf
Wer im Internet Waren bestellt, muss ab dem 15. März 2021 eine wichtige Änderung beachten: Bei einem Einkauf im Wert von über 30 Euro müssen die Transaktionen ab sofort gleich zweimal authentifiziert werden. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Ab dem 15. März sind Online-Shops wie Amazon oder eBay dazu verpflichtet, Zahlungen mit der Kreditkarte doppelt abzusichern. Bei Beträgen über 30 Euro muss so ein zweiter Sicherheitsfaktor zur Verfügung gestellt werden, was über die sogenannte "Zwei-Faktor-Authentifizierung" geschieht. Auch Überweisungen im Netz oder die Nutzung von Zahlungsdiensten wie Paypal sind hiervon betroffen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland mitteilte.
Ab sofort müssen bei Zahlungen über 30 Euro zwei der folgenden drei Faktoren gegeben sein:
- Besitz (z.B. einer Kreditkarte)
- Wissen (z.B. über ein Passwort
- Inhärenz (z.B. über einen Fingerabdruck oder einen Gesichtsscan)
Folglich müssen Kunden ihre Zahlungen künftig etwa über eine SMS-TAN oder durch Bestätigen der Identität über einen Fingerabdruck abwickeln. Da zu Beginn nicht alle Kreditkarten für die Nutzung der TANs freigeschaltet sind, sollten Kunden im Zweifel ihr Bankinstitut kontaktieren.
Doppelte Authentifizierung beim Online-Kauf: Das müssen Kunden jetzt beachten
Bei Summen unter 30 Euro gibt es künftig auch eine Einschränkung: Zahlungen ohne die doppelte Authentifizierung sind bis zu fünfmal hintereinander möglich - also bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro. Wenn der Kunde der Bank explizit mitteilt, dass ein Händler als vertrauenswürdig eingestuft wird, kann die Zweifach-Authentifizierung entfallen.
Das Anliegen der neuen Richtlinie ist, den Zahlungsverkehr im Netz noch sicherer für Kunden zu gestalten und somit auch den Verbraucherschutz online zu stärken.
Kunden haben durch die neuen Regelungen einige entscheidende Vorteile:
- Bei ungenehmigten Abbuchungen, etwa bei Missbrauch durch Dritte, müssen Banken den Betrag innerhalb eines Tages, nachdem sie informiert wurden, zurückerstatten.
- Wurde die Karte, etwa nach Verlust, von Dritten belastet, haftet der Inhaber nur noch bis zu 50 Euro - zuvor waren es bis zu 150 Euro. Dies gilt jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Wurden Überweisungen fehlgeleitet, sind Geldinstitute dazu verpflichtet, auf schriftliche Nachfrage nötige Informationen offenzulegen, um eine Rückerstattung zu beantragen.
- Für gängige bargeldlose Zahlungsarten wie Sepa-Überweisungen oder Online-Kreditkartenzahlungen dürfen Händler künftig keine Zusatzgebühren mehr verlangen.
- Autovermieter und Hotels blockten bisher häufig ohne Vorankündigung bei der Buchung Beträge auf der Kreditkarte. Dies ist ohne die explizite Zustimmung des Verbrauchers nun nicht mehr möglich
Quelle: https://www.focus.de/